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taz Hamburg Nr. 7543 vom 18.12.2004, Seite 28, 151 Zeilen (TAZ-Bericht), KAI VON APPEN
Ein Job wie jeder andere!
Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu.
Rechtlich gibt es keine Untergrenze der Zumutbarkeit bei der Jobvermittlung.
Arbeitsagenturen legen sich - noch - eine Selbstbeschränkung auf.
Das Thema weckt feministische Emotionen. "Das glaub' ich nicht, da ruf' ich sofort meine Rechtsanwältin an",
schimpft eine Kollegin. "Darüber berichten wir nicht, das verunsichert nur die Frauen", fordert eine andere.
Und selbst DGB-Sprecherin Claudia Falk zeigt sich anfangs entrüstet.
"Nee, nee, nee! Das kann so nicht sein!"
Doch die Rechtslage sieht ab 1. Januar anders aus:
Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen
im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.
Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist
damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach
der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln.
"Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht,
die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet.
:blowjob: (Tätärää >>höret her höret her liebe Counterstriker) :blowjob:
"Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln."
Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeitet, ein junger
Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der
Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht
verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen",
fügt Garweg provozierend hinzu.
"Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen."
Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen.
"Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie,
"da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Trotzdem setzt sie auf Einsicht.
"Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar ist."
:idee: (nun aufgepasst CSler, hier tun sich ganz neue Möglichkeiten auf) :idee:
Es gibt auch einen anderen Aspekt.
"Bordelle und Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung,
dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durch das Arbeitsamt",
klagt Stephanie Klee vom Bundesverband sexueller Dienstleistungen
bisher Versäumtes ein. Alles andere "ist eine Diskriminierung von Prostituierten".
Im Kernbereich stimmen Bordellbetreiberin Klee und DGB-Sprecherin Falk aber überein:
"Eine Frau kann in diesem Gewerbe nur arbeiten, wenn sie dazu bereit ist", sagt Klee.
"Es wäre auch nutzlos, mich als Krankenschwester zu vermitteln."
Emilija Mitrovic, Sozialforscherin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in
Hamburg und Verfasserin der ver.di-Studie "Arbeitsplatz Prostitution", sieht
unterschiedliche Aspekte. "Für sexuelle Dienstleistungen braucht man keine Ausbildung",
sagt die Forscherin. Trotzdem könne nach dem Prostitutionsgesetz keine Frau
angewiesen werden, sexuelle Dienstleistungen gegen ihren Willen zu tätigen. Dieser
Paragraph richte sich aber vornehmlich gegen das Weisungsrecht von Zuhältern oder
Bordellbetreibern. Und es gebe auch im Erotikbereich großen Personalbedarf. Mitrovic: "Es
ist sicherlich möglich, eine solche Arbeit abzulehnen, aber das könnte Probleme geben."
Ich such mir en neuen Job
Ein Job wie jeder andere!
Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu.
Rechtlich gibt es keine Untergrenze der Zumutbarkeit bei der Jobvermittlung.
Arbeitsagenturen legen sich - noch - eine Selbstbeschränkung auf.
Das Thema weckt feministische Emotionen. "Das glaub' ich nicht, da ruf' ich sofort meine Rechtsanwältin an",
schimpft eine Kollegin. "Darüber berichten wir nicht, das verunsichert nur die Frauen", fordert eine andere.
Und selbst DGB-Sprecherin Claudia Falk zeigt sich anfangs entrüstet.
"Nee, nee, nee! Das kann so nicht sein!"
Doch die Rechtslage sieht ab 1. Januar anders aus:
Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen
im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.
Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist
damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach
der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln.
"Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht,
die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet.
:blowjob: (Tätärää >>höret her höret her liebe Counterstriker) :blowjob:
"Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln."
Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeitet, ein junger
Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der
Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht
verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen",
fügt Garweg provozierend hinzu.
"Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen."
Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen.
"Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie,
"da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Trotzdem setzt sie auf Einsicht.
"Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar ist."
:idee: (nun aufgepasst CSler, hier tun sich ganz neue Möglichkeiten auf) :idee:
Es gibt auch einen anderen Aspekt.
"Bordelle und Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung,
dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durch das Arbeitsamt",
klagt Stephanie Klee vom Bundesverband sexueller Dienstleistungen
bisher Versäumtes ein. Alles andere "ist eine Diskriminierung von Prostituierten".
Im Kernbereich stimmen Bordellbetreiberin Klee und DGB-Sprecherin Falk aber überein:
"Eine Frau kann in diesem Gewerbe nur arbeiten, wenn sie dazu bereit ist", sagt Klee.
"Es wäre auch nutzlos, mich als Krankenschwester zu vermitteln."
Emilija Mitrovic, Sozialforscherin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in
Hamburg und Verfasserin der ver.di-Studie "Arbeitsplatz Prostitution", sieht
unterschiedliche Aspekte. "Für sexuelle Dienstleistungen braucht man keine Ausbildung",
sagt die Forscherin. Trotzdem könne nach dem Prostitutionsgesetz keine Frau
angewiesen werden, sexuelle Dienstleistungen gegen ihren Willen zu tätigen. Dieser
Paragraph richte sich aber vornehmlich gegen das Weisungsrecht von Zuhältern oder
Bordellbetreibern. Und es gebe auch im Erotikbereich großen Personalbedarf. Mitrovic: "Es
ist sicherlich möglich, eine solche Arbeit abzulehnen, aber das könnte Probleme geben."
Ich such mir en neuen Job