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Original von Sordian44
Onlinetvrecorder oder so nennt sich dat der liinnkkk
Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern darf man für den privaten Gebrauch,
etwa als Geschenk für Freunde oder auch als Kopie für das Privatarchiv, vervielfältigen
– es sei denn, sie sind kopiergeschützt.
Die Aufnahme einer Fernsehsendung über eine Internet-Tauschbörse anzubieten, verstößt jedoch gegen das Urheberrecht, das es verbietet, diese Sendungen öffentlich zugänglich zu machen. Denn dazu müssten die Rechteinhaber, also die Fernsehsender, ihre Zustimmung dazu gegeben haben, was normalerweise nicht der Fall ist.
Original von Syn-Tx
[Betrifft die Anbieter ("Geber") von TV Rips, nicht die ("Nehmer").]
Die Aufnahme einer Fernsehsendung über eine Internet-Tauschbörse anzubieten, verstößt jedoch gegen das Urheberrecht, das es verbietet, diese Sendungen öffentlich zugänglich zu machen. Denn dazu müssten die Rechteinhaber, also die Fernsehsender, ihre Zustimmung dazu gegeben haben, was normalerweise nicht der Fall ist.
Original von alexHB
aber als nehmer bin ich gleichzeitig geber...