#Burger-Ping meets HaKe

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legalität von tv rips..

alexHB

New Member
ich habe vor, dokus und evtl fußballspiele per torrent zu saugen, die aus dem tv aufgenommen sind..

weiss jemand genaueres über die rechtslage hierbei?
 

Sid

New Member
moin

also ich bin der meinung, dass das loaden von tv-sendungen/filmen jeglicher art legal seien. sicher bin ich mir aber nicht - tue es aber trotzdem (zumindest bei dokus)

sorry, dass ich mir nicht ganz sicher bei der sache bin :O
 

Sordian44

New Member
TV Sendungen sind Erlaubt glaub ich ^^

Also ich hab da ne feine Seite wo man Sendungen aufzeichnen lassen kann und später auch dort Runterladen kann ist eine feine sache ;)

Onlinetvrecorder oder so nennt sich dat der liinnkkk


Kliicckkssuu mich^^
 

alexHB

New Member
Original von Sordian44
Onlinetvrecorder oder so nennt sich dat der liinnkkk


ja, bei der (***eiss-) seite bin ich auch "registriert"... sogar mit 2 mail adressen.. bekomm auch immer die top aufzeichnungen per mail.... aber ich hab bei beiden adressen nie ne mail mit bestätigungslink bekommen, so dass ich mich noch nie einloggen konnte........
 

Syn-Tx

Burger-Ping Admins | Anti Cheat
TVScreener / DVD Screener fallen speziefisch nicht unter das Copyright Gesetz. Das ist eine Grauzone und die sieht so aus:
Kopierst Du eine DVD 1:1 machst Du Dich strafbar.
Spielst Du einen Film von einer DVD ab und nimmst sie mit einem HD Recorder oder PC auf, machst Du Dich nicht strafbar.
Du kopierst die DVD nicht im Sinne der Copyrightbestimmung.

Beispiel:
Du lädst Dir nen Film per Bittorrent runter und es ist ein DVD RIP, dann machst Du Dich strafbar.
Ist es hingegen ein Screener dann nicht.

Ganz anders ist es bei TV Screener. Die kannst Du Dir aneignen woher auch immer. Es gibt genug Sharing Communitys bei denen
Du z.B. ganze TV-Serien downloaden kannst. Das sind aber alles TV Screener.
Mit DVD Rips von TV Serien machst Du Dich im Gegensatz dazu strafbar.

Du kannst Dir einen TV Screener ohne Sorge aneignen.
PS:
Die TV-Screener unterliegen genauso wie den DVD-Screener einer Beschränkung.
Die Gewinnbringende veräusserung dieser stehen unter Strafe.
Beachtlicher Strafanteil daran ist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung die man nebenbei noch reingedrückt bekommt.

Cu Syn

Edit:
TV Sendungen des Westdeutschen Rundfunks hier als Stream anzuschauen. Sehr informativ !!!
http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtv.phtml?p=1&b=221&v=1

Quellen: irights.com

Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern darf man für den privaten Gebrauch,
etwa als Geschenk für Freunde oder auch als Kopie für das Privatarchiv, vervielfältigen

– es sei denn, sie sind kopiergeschützt.

[Betrifft die Anbieter ("Geber") von TV Rips, nicht die ("Nehmer").]
Die Aufnahme einer Fernsehsendung über eine Internet-Tauschbörse anzubieten, verstößt jedoch gegen das Urheberrecht, das es verbietet, diese Sendungen öffentlich zugänglich zu machen. Denn dazu müssten die Rechteinhaber, also die Fernsehsender, ihre Zustimmung dazu gegeben haben, was normalerweise nicht der Fall ist.
 

alexHB

New Member
Original von Syn-Tx
[Betrifft die Anbieter ("Geber") von TV Rips, nicht die ("Nehmer").]
Die Aufnahme einer Fernsehsendung über eine Internet-Tauschbörse anzubieten, verstößt jedoch gegen das Urheberrecht, das es verbietet, diese Sendungen öffentlich zugänglich zu machen. Denn dazu müssten die Rechteinhaber, also die Fernsehsender, ihre Zustimmung dazu gegeben haben, was normalerweise nicht der Fall ist.

aber als nehmer bin ich gleichzeitig geber...
 

alexHB

New Member
ich hab dieses µ-torrent und da kann man nich auf KEINEN UPLOAD ZULASSEN klicken.. zudem find ich sowas auch scheiße.. saugen, aber nich senden.. muss ich mal sehen, wie ich das mache.. kp, wie groß die wahrscheinlichkeit is, dass man erwischt wird, aber hab auf sonen stress ehrlich gesagt auch keinen bock.. entweder, es is 100 prozent legal, oder halt nich..
 

Zymer

New Member
ja, natürlich ist es mies, sachen runterzuladen, aber das hochladen zu verwehren. aber besser so, als zum illegalen "geber" zu werden, oder?
 

alexHB

New Member
is ne frage der moral.. ich sag mal, ich bin noch so drauf, dass ich dann das risiko eingehe. man muss halt prinzipien haben ;)
 

sondersonde

New Member
moin zusammen!

die rechtslage ist - wie syn schon sagt - in dem fall nicht eindeutig. grundsätzlich gilt zwar:
der versuch des ankaufs (= generell "aneignung") zu sammlerzwecken ist nach dem gesetz über urheberrecht und verwandte schutzrechte nicht mit strafe bedroht.
(die aneignung selber u.U. aber schon!!!)

bei mitschnitten aus dem öffentlichen rundfunk gilt das generell auch, hierbei ist allerdings die frage nach der art der aneignung entscheidend. wie gesagt gibt es keine gerichtlichen erfahrungen bisher, daher gilt zunächst der grundsatz:
nur das ist legal, was man selber initiiert hat!
andere erfahrungswerte müssen erstmal gemacht werden - und ich persönlich würde auch nicht der präzedenzfall sein wollen.

soll heißen: mitschnitte via p2p laden ist nur dann gerechtfertigt, wenn man selber eine aufnahme beauftragt hat (wie zb durch das vorprogrammieren bei otr).


sondersonde
 
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