#Burger-Ping meets HaKe

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40.000 Anzeigen wegen illegalem Filesharing in sechs Monaten

Syn-Tx

Burger-Ping Admins | Anti Cheat
Laut Angaben der Generalstaatsanwältin bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft Christine Hügel seien innerhalb von sechs Monaten
etwa 40.000 Strafanzeigen wegen illegalem Filesharing eingegangen.
Anzeigenerstatter sei eine Anwaltskanzlei, welche die Inhaber der Urheberrechte vertrete und deren Interesse wahrnehme.
Bis dato seien schon 9.000 Fälle durch Einstellung des Verfahrens abgearbeitet worden.
Frau Hügel warnt jedoch vor Wiederholungstaten oder vor größeren Kopieraktionen, die auf jeden Fall mindestens mit Geldstrafen
geahndet werden könnten und noch Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber nach sich ziehen könnten.

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Altötting: Tauschbörse BearShare benutzt und erwischt - Familie zahlt über 1.000 Euro Strafe

Eine 16-Jährige aus dem Landkreis Altötting bekam im November letzten Jahres einen Brief von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch,
indem mehrere Medienkonzerne vertreten waren.
Es ging um 736 Songs, die sie bei der Tauschbörse BearShare heruntergeladen hat.
Es wurden 7.000 Euro Schadensersatz gefordert.
Dank der Hilfe einer Anwältin aus München müssen ihre Eltern nun eine Strafe von 1.500 Euro zahlen.
Weitere 500 Euro bekam die Anwältin. Damit dies nicht wieder vorkommt unterschrieben die Eltern eine Unterlassungserklärung.
Sie bestimmt, dass sie in Zukunft pro illegal geladenen Song 5.000 Euro Strafe zahlen müssen.
 

der_bachelor

New Member
Ist doch Mumpitz :D

Wer auch immer das sagt, ich glaube solche Geschichten nicht (will damit natürlich nicht sagen dass es falsch ist was du sagst !).
Natürlich gab es mit Sicherheit bereits Verfahren gegen einzelne Privatleute, aber grösstenteils werden oder wurden diese eingestellt wegen Geringfügigkeit.
Laut Experten ist es absolut ungefährlich sich für den privaten Gebrauch Lieder zu saugen.
Ausserdem ist doch die Gesetzeslücke, dass man Lieder rechtlich quasi runterladen, aber nicht anbieten darf.
 

eser127

New Member
Einzelfaelle. Minderheit. Vorsichtshalber sollte man sich einfach auf das "notwendige" beschraenken, statt den daemlichen PC den ganzen Tag im behaemmerten P2P haengen zu lassen.
 

der_bachelor

New Member
Original von eser127
Einzelfaelle. Minderheit. Vorsichtshalber sollte man sich einfach auf das "notwendige" beschraenken, statt den daemlichen PC den ganzen Tag im behaemmerten P2P haengen zu lassen.

Jupp. Rischtisch.

@syn : War keine Kritik ! Das kann schon passieren, aber es gab schon zig Berichte über "Angstmache" Seitens der Justiz.
Ein Lottogewinn is wohl wahrscheinlicher als "erwischt" zu werden.
Sollte dennoch jemand auf Dich aufmerksam werden, such Dir nen guten Anwalt und die Sache is erledigt. Gibt soviele rechtliche Schlupflöcher auf dem Gebiet der Internetrechts...
 

Dj S@W

New Member
Ich lad per firstload!
Sie schreiben es sei sicher aber mir egal wenn sie mich kriegen bin ich tod bei meinen 500 gb filesharing!
No Risc no Fun :banghead:
 

eser127

New Member
Firstload? Betrug! Klare Sache. Ist aber letztlich fuer Dich 's gleiche wie alles andere. Aber die Geschaeftemacherei ist eben 's letzte....
 

Eupht

New Member
das löschen bingt dir auchnix, da ja mittlerweile Online Aktionen protokolliert werden (wie in den USA, Provider sind dazu jetzt verpflichtet)) und im nachhinein von Staatsanwälten bei den Providern abgefragt werden kann...Mafia - Methoden sind das, und das zum Leid des Datenschutzs...... Das heisst, auch die Methode, die Sharing Programme alle 30 Min auszumachen, den Router neu zu starten um eine neue ip zu bekommen haut auch nicht mehr hin....Alles kacke
 

sondersonde

New Member
löschen bringt sehr wohl was!!! wenn du online beim saugen gereggt wirst, dann ist das zwar nen indiz, aber noch lang kein beweis. lieder runterladen ist nämlich genauso illegal wie das bereitstellen (@ bachelor). wenn du allerdings nur gereggt wirst und die daten gar nicht mehr hast, kann dir niemand nachweisen, dass du illegal gezogen hast, denn du darfst alles ziehen, wenn du auch das original dazu besitzt.

so und wer will dir nun nachweisen, dass du vor 2 monaten NICHT das album hattest? hast du halt dummerweise vor ner woche nem freund geschenkt.... die gezogenen dateien hast du natürlich sofort gelöscht.

und die aktion mit 40.000 anzeigen klingt für mich im augenblick auch sehr realistisch, denn vor 2 wochen hatte ne freundin von mir besuch von den freunden und helfern. sie hatte auch mit bearShare gezogen!

die bullen machen zur zeit exempel-aktionen um in der bevölkerung unsicherheit zu verbreiten. niemand soll mehr das gefühl haben, er wäre beim saugen noch sicher.

also mein geheimrezept, falls die grünen freunde vor der tür stehen:
cds verstecken und festplatte ausbauen (u. evtl. kurz auf den boden fallen lassen.... "oh, sorry, die ist mir grade bevor sie gekommen sind runtergefallen....")


sondersonde
 

eser127

New Member
Original von sondersonde
also mein geheimrezept, falls die grünen freunde vor der tür stehen:
cds verstecken und festplatte ausbauen (u. evtl. kurz auf den boden fallen lassen.... "oh, sorry, die ist mir grade bevor sie gekommen sind runtergefallen....")

Der Aufwand wird in solch einem Fall zwar groesser und teurer, aber generell ist das ueberhaupt gar kein Problem. Da liegst Du also leider falsch.
 

multi_cs

New Member
Das ist ja wieder ein Thema wo man Stundenlang seine Wut rauslassen kann.

Vergleich:

Kinderschänder : 2 Jahre Haft, nach guter Führung vlt nach 1,5 Jahren auf freiem Fuß. Wiederholongstäter werden ebenfalls nicht sehr viel härter verurteilt.

Raubkopierer: Bis zu 5 Jahre Haft, Hohe Geldstrafen zusätzlich wird man noch von den Jeweiligen Firmen auf Schadensersatz angeklagt.

Also das erstmal dazu ^^

Aber es begreift ja niemand das sich die Plattenfirmen alles Selber kaputt machen. Erstmal sind die Preise so schon zu hoch für Originale CD´s und des weiteren wollen die "Zwischenhändler" auch daran verdienen. Alles in einem, Jeder der die Cd in der Hand hielt (Vom Herrsteller über Versand bis zum Verkauf) halten alle die Hände Weit auf.

Als Beispiel: Der Pfund Kaffee Steigt um 50 Cent, meint ihr der Bohnenpflücker bekommt dafür 1 Cent mehr?! Wohl kaum.


Das ist schonmal der Grund des Downloadens von Musik ect.
Wenn ich alles was Ich habe Original gekauft hätte, dann hätte ich das Zehnfache davon bezahlt als wenn ich eine Geldstrafe bekomme.

Da kann man nur sagen: Typisch Deutschland.

Wenn ich Ausländer wäre würde ich auch über das Land lachen. Dumme Politiker und Dumme Gesetze. Und das is ja der Uhrsprung für diese Scheiss Gesetze ^^



Am besten alle an einem Strang ziehen und KEINE Cd´s Filme ect mehr kaufen! Dann werden sich die Verantwortlichen schon umsehen und die Preise angemessen senken aber das ist in diesem Land nicht möglich.

Ja ich werde wieder zu Ausschweifend

MFG Multi
 

-SHADOW-

Ex Burger-Ping Admins
Ich habe vor kurzem noch einen Bericht über illegale Downloads im Fernsehen gesehen wo man die Methoden der Bullerei zeigte!

Demnach gehen die Online und schauen mit Suchprogrammen auf der HD des Users nach und wenn genug Verdachtsmomente vorhanden sind dann gehts zum Richter dort wird dann nen Hausdurchsuchungsbefehl organisiert und dann wird der Böse Sauger besucht und alles beschlagnahmt!

Ich denke mal kaum die kommen wegen 20 Songs auf der HD sondern eher bei den Leuten die den ganzen Tag saugen!!!

Ach übrigens wenn die jeden mit mini Downloads besuchen dann können die schonmal min. 70 Millionen Bürger in Deutschland besuchen denn jeder saugt!!! :D :D :D
 

Eupht

New Member
@ Sondersonde,

wenn du wirklich alles löschst brauchst du es ja vorher nicht runterzuladen, denn nun hast du es ja gelöscht. Es sei denn, du machst dir ein Backup auf CD....So, du machst dir also n backup auf cd...glaubst du denn, wenn die echt kommen, die nehmen nur dein rechner mit ? Falsch ! Wenn die kommen, dann haben sie einen Durchsuchungsbefehl erwirkt, der Ihnen gestattet, Deine ganze Wohnung auf den Kopf zu stellen. Und das werden die tun, bis sie alles gefunden haben, es sei denn, du versteckst deine 20 100er Spindeln im Arsch (wird eng)...Ich machs mittlerweile o´so, das ich nur noch mit Kumpels oder Bekannten CD`s tausche, die Rippe, oder auf LAN`s taausche, oder mit coolen leuten im Netz über Skype oder ICQ....Und Eser hat Recht, du kannst auch mit nem Vorschlaghammer auf die Festplatte hqauen oder n Panzer drüber fahren lassen, is zwar extrem teuer aber mann kann die Daten (wahrscheinlich) in aufwendigen Verfahren wiederherstellen...Und ich dachte bisher schon auch wie bachelor, das das Bereitstellen 1000 mal eher bestraft wird wie das herunterladen....
 

sondersonde

New Member
dass die daten auf der festplatte rekonstruierbar sind, mag sein. hab ich sogar irgendwo mit gerechnet und es ist wahrscheinlich auch so, dass eine auf dem boden liegende festplatte die bullen eher provoziert, als beruhigt und die daher nähere untersuchungen anstellen.

die cds in der wohnung zu haben ist zwar riskant, aber ich weiß nicht bei wie vielen hausdurchsuchungen ihr schon dabei ward. wenn die den rechner 'filzen' und dabei nichts verdächtiges finden, dann kannst du glück haben und die suche hat sich für die erledigt. vielleicht hast du auch pech und es ist nicht so.... dann finden die die cds natürlich.

die schlaueste variante ist vermutlich tatsächlich nur von kollegen zu ziehen oder via irc von bots aus channels, denen man vertraut / vertrauen kann. im prinzip reicht es ja aus, genau zu wissen von wem man zieht. andere möglichkeiten, als zu warten bis du bei denen mal was ziehst, haben die bullen nämlich nicht. d.h. die dürfen auch nicht ohne verdacht mal so eben 'präventiv' die festplatte scannen. die datenschützer würden reihenweise selbstmord begehen, wenns so wär...


die tatsache, dass das saugen genauso strafbar ist, wie das bereitstellen liegt darin begründet, dass beides den gleichen tatbestand erfüllt. es ist in beiden fällen eine strafbare verletzung des urheberrechts. im wesentlichen geht es dabei um den § 106 UrhG:

§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

bei bereitstellung begehst du 'verbreiten'... bei download begehst du 'vervielfältigen' (da der download ja auch immer ein kopiervorgang ist).

die berüchtigten 5 jahre bestimmen sich aus § 108a, der besagt, dass in den fällen [...; auch § 106] derjenige mit bis zu 5 jahren bestraft wird, der gewerblich gehandelt hat.





diese unglaubliche polemisierung mit diesem ständigen vergleich des vergewaltigers und dem sauger ist übrigens GANZ WEIT hergeholt! der vergewaltiger wird grundsätzlich mit MINDESTENS einem jahr freiheitsstrafe bestraft. um durch saugen auf nur dieses eine jahr strafe zu kommen müsste man schon 20.000 songs, filme und filme aus allen sparten saugen.

[€DIT: ich seh grade, dass der vergewaltiger sogar mindestens 2 jahre sitzt, denn der vergewaltigungstatbestand beginnt ja erst in absatz 2 !!]

ohne vorstrafe bekommt der private sauger das jahr sowieso nicht. lasst euch gesagt sein (und bitte glaubt es auch ein für alle mal):

der vergewaltiger sitzt IN JEDEM FALL länger als der raubkopierer!!!!

ich stell euch zum vergleich mal den § 177 StGB hier rein. aber vorher nochmal: die 3 jahre im urhebergesetz für private sauger ist HÖCHSTstrafe!!! d.h. mehr als 3 jahre KANN man NICHT bekommen!

dagegen der § 177 StGB:

§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
mit Gewalt,
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

wie ihr also sehen könnt ist schon in dem moment die höchststrafe des saugers übertroffen, wo der vergewaltiger eine waffe trägt. nicht zu vergessen, die genannten strafmaße sind mindeststrafen!


sondersonde

und nochmal €DIT: lest euch mal den § 242 StGB durch, selbst ein einfacher dieb wird härter bestraft als der sauger! und dabei ist saugen eigentlich nichts anderes als diebstahl.
 

.abs*

New Member
Riesenmagnet inner nähe haben ?!?!

naja ich kaufe mir cd's !

habe ich schon so einiges für ausgegeben !
 

Tyrargo

New Member
wieso überhaupt runterladen?
neue filme gibts eh fast nur in schlechter qualität...
ich mach das so:
wenn ich lieder haben möchte, dann lad ich über musicload. suche wenn, dann eh nur einzelne tracks.
ansonsten hör ich mir über shoutcast verschiedene radiostreams an.
dazu lass ich den streamripper laufen und hab auch meine mp3´s, ganz legal, auffer platte. weil von inetradio darf man aufnehmen.
steht ja selbst bei heise, chip, freenet usw.

bei filmen geh ich entweder ins kino. ist einfach was besseres. oder ich warte, bis es den film paar monate später auf dvd gibt und leih ihn mir. oder noch etwas später kauf ich ihn mir für paar euro als budget preis.

bei spielen genauso. entweder ich kaufs mir original gleich wenns raus kommt (half life 2 z.b.) oder kauf es mir später als budget z.b. farcry für 15€
 

Aisbaer

Ex Burger-Ping Admins
LÄCHERLICH ist das ganze.
40000 Anzeigen 9000 sind schon gestrichen!?, weil es sich wohl nicht lohnt. Wieviele Millionen Menschen laden jeden Tag ilegal sachen runter? (Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein. JEDER hat mit sicherheit schon mal ne Ilegal gezogene MP3 gehört)
Der Stern übertreibt meiner Meinung nach ganz gewaltig. Finde nicht das es ein Neutrales Magazin ist, sondern eher das die fast so schlimm schreiben wie die Bild. Ohne recherchen (?richtig?) und stellenweise auch ohne Hintergrundwissen. Glaube schon das die "Hersteller" da hinter her sind, aber nicht so heftig wie beschrieben!
 

-$T3F4N-

New Member
also dass die die daten einer festplatte rekonstruieren glaub ich kaum wenn nicht wirklich alles auf nen 24/7 sauger schliessen lässt, da das rekonstruieren ja auch geld kostet...

aber nochmal ne verständnisfrage: hängen sich die grünen dann in das p2p netz un wer von denen saugt (also somit auch die ip preisgibt) wird dann mal fröhlich gescannt? gut das ich kein bearshare nutz hehe...
 

sondersonde

New Member
@ stefan: genauso ist das. bearshare ist aber natürlich nicht der einzige client den die nutzen. die hängen sich an jedes (etablierte) p2p-netz.

@ aisbaer: du hast da was falsch verstanden. die 9.000 anzeigen sind nicht gestrichen, sondern das verfahren wurde eingestellt. wie bei den meisten diebstählen auch, wird bei einem beschuldigten der nicht vorbestraft ist in der regel ein 'kleineres' verfahren eingestellt, um die gerichte nicht zu überlasten. das heißt aber nicht dass die jungs fein raus sind, denn eine verfahrenseinstellung kann auflagen haben (sprich geldzahlungen zb) und wird gespeichert.

zudem werden die 9.000 leute ALLE in wenigen wochen einen brief der anwaltskanzlei bekommen, mit einer zivilrechtlichen forderung (zum ausgleich des schadens) in mindestens 4-stelliger höhe.


sondersonde
 
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